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Therapieablauf
Vorhandene Befunde werden selbstverständlich genau analysiert und bisherige Therapien notiert. Danach erfolgt die objektive Untersuchung und die Erstellung eines individuellen Therapieplans für meine PatientInnen, der sich nach der physiotherapeutischen Diagnose richtet. Die Zielsetzung wird je nach Fortschritt adaptiert.
Die physiotherapeutische Behandlung unterliegt der ärztlichen Verordnungspflicht, daher benötigen Sie vor der Therapie einen Verordnungsschein, der zusätzlich bei Ihrer Krankenkasse bewilligt werden muss, damit Sie einen Teil der Kosten refundiert bekommen.
Physiotherapeutische Behandlungen im prophylaktischen Bereich unterliegen nicht der ärztlichen Verordnungspflicht.
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